KI für Aufsichtsräte und Beiräte in Österreich

KI-Briefing für den Aufsichtsrat

Ein 90- bis 120-minütiges Briefing für Aufsichtsräte, Beiräte und Eigentümergremien: Was KI für das Unternehmen bedeutet, welche Risiken und Haftungsfragen entstehen, was der EU AI Act vom Gremium verlangt und welche Fragen der Aufsichtsrat dem Vorstand stellen sollte. Vorbereitet mit Fragebogen, abgeschlossen mit einem schriftlichen Briefing.

Dauer
90 bis 120 Minuten im Gremium
Format
Vor Ort in der Sitzung, mit Vorbereitung und schriftlichem Briefing
Für
Aufsichtsrat, Beirat, Eigentümer, Vorstand

Terminabstimmung direkt mit dem Vorsitz oder dem Vorstandssekretariat.

Lukas Görög, KI-Berater in Wien
Lukas Görög KI-Strategieberater, Wien und Zürich

Unternehmen und Institutionen, die auf Lukas Görög vertrauen

  • NZZ
  • Kurier
  • Erste Bank
  • AXA
  • UNIQA
  • Takeda
  • Österreichisches Parlament
  • Bundesministerium BML
  • Universität Wien
  • KHM Wien
  • WKO
  • Tamedia
  • NTT Data
  • Marc Cain
  • Niederösterreich Werbung
  • visitBerlin
  • RWA
  • Experimenta
  • Rotes Kreuz
  • Attensam

Für wen diese Leistung gedacht ist

  • Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften, GmbHs und Genossenschaften, die ihre Überwachungspflicht auch bei KI wahrnehmen wollen
  • Beiräte und Eigentümerfamilien, die KI-Investitionen des Managements beurteilen müssen
  • Vorstände, die ihrem Aufsichtsrat eine fundierte Grundlage für die KI-Diskussion geben wollen
  • Prüfungsausschüsse mit Fragen zu Risiko, Compliance und Berichterstattung

Für wen nicht

  • Gremien, die eine Tool-Vorführung erwarten
  • Operative Teams (dafür sind Workshops das passende Format)
  • Sitzungen, in denen weniger als 60 Minuten für das Thema vorgesehen sind

KI ist eine Aufsichtsfrage geworden

Mit dem EU AI Act, der DSGVO und wachsenden Reputationsrisiken ist Künstliche Intelligenz zu einem Thema geworden, das der Aufsichtsrat nicht mehr dem Vorstand allein überlassen kann. Wer ein KI-System einsetzt, das in eine hohe Risikoklasse fällt, trägt Dokumentations-, Transparenz- und Überwachungspflichten, und die Frage, ob das Gremium diese Pflichten kannte, wird im Schadensfall gestellt.

Gleichzeitig ist KI eine strategische Chance, die Aufsichtsräte einfordern sollten: Wo verändert sie die Branche, was tun Wettbewerber, investiert das Management genug und in das Richtige? Für beides braucht das Gremium ein gemeinsames Grundverständnis, das nicht von einem Anbieter oder vom Vorstand selbst stammt.

01

Aufsichtspflicht erfüllen

Das Gremium kennt die relevanten Pflichten aus EU AI Act und DSGVO und weiß, welche Nachweise es vom Vorstand verlangen kann.

02

Die richtigen Fragen stellen

Sie erhalten einen Fragenkatalog für die Diskussion mit dem Vorstand: Strategie, Risiko, Budget, Kompetenz, Anbieterabhängigkeit.

03

Unabhängige Einordnung

Ich verkaufe keine Software und bin nicht Teil des Managements. Meine Einschätzung ist die eines externen Experten mit Konzern- und Medienerfahrung.

Ablauf des Briefings

  1. 1

    Vorbereitung

    2 bis 3 Wochen vor der Sitzung

    Kurzer Fragebogen an die Mitglieder, Gespräch mit dem Vorsitz und dem Vorstand, Sichtung der bisherigen KI-Aktivitäten und Berichte. Abstimmung der Schwerpunkte.

  2. 2

    Briefing in der Sitzung

    90 bis 120 Minuten

    Stand der Technologie in 20 Minuten, Bedeutung für Ihre Branche, Chancen und Risiken des Unternehmens, Pflichten nach EU AI Act und DSGVO, Haftungsfragen, Fragenkatalog für den Vorstand, Diskussion.

  3. 3

    Schriftliches Briefing

    1 Woche nach der Sitzung

    Zusammenfassung, Fragenkatalog, Prüfpunkte für die Berichterstattung des Vorstands, Empfehlungen für die Tagesordnung der nächsten zwölf Monate.

  4. 4

    Optional: Folgetermin

    nach 6 bis 12 Monaten

    Aktualisierung zu Technologie und Regulierung, Bewertung der Vorstandsberichte, Vertiefung nach Bedarf.

Was das Gremium mitnimmt

Konkrete Unterlagen und Entscheidungen, keine Folien für die Schublade.

  • Gemeinsames Grundverständnis von KI auf Gremienebene
  • Übersicht der Pflichten aus EU AI Act und DSGVO für Unternehmen und Organe
  • Einordnung der Haftungs- und Reputationsrisiken
  • Fragenkatalog für die Diskussion mit dem Vorstand
  • Prüfpunkte für die KI-Berichterstattung des Managements
  • Schriftliches Briefing als Sitzungsunterlage

Warum Lukas Görög

Kein Beraterteam, kein Junior im Hintergrund. Sie arbeiten direkt mit dem, der die Erfahrung hat.

  • 10+Jahre KI-Praxis
  • 4.000+geschulte Führungskräfte
  • 12Länder mit KI-Projekten
  • 200+Workshops und Vorträge
  • 16+Medienauftritte

Erfahrung mit Gremien

Ich habe KI vor Vorständen, Geschäftsleitungen und Aufsichtsgremien in Banken, Versicherungen, Konzernen und öffentlichen Institutionen erklärt, unter anderem im Österreichischen Parlament.

Regulierung im Detail

EU AI Act und DSGVO sind fester Bestandteil meiner Arbeit als Strategieberater und der Lehrgänge der Akademie für KI. Ich erkläre sie so, dass ein Gremium sie in Entscheidungen übersetzen kann.

Unabhängig und unbequem

Ich sage auch, wenn ein KI-Vorhaben des Managements nicht überzeugt. Genau das ist der Wert eines externen Briefings.

Lukas Görög als KI-Keynote-Speaker und Berater
Beispielszenario

Ein Aufsichtsrat vor der Freigabe eines KI-Budgets

Der Vorstand eines Handelsunternehmens beantragt beim Aufsichtsrat ein mehrjähriges KI-Budget im siebenstelligen Bereich. Mehrere Mitglieder des Gremiums fühlen sich nicht in der Lage, den Antrag fachlich zu bewerten. Der Vorsitz beauftragt ein Briefing vor der entscheidenden Sitzung.

Im Briefing werden die vorgesehenen Anwendungen nach Risikoklassen eingeordnet, die Annahmen des Business Case geprüft, die Abhängigkeit von einem einzelnen Anbieter thematisiert und ein Fragenkatalog erarbeitet. Der Aufsichtsrat gibt das Budget frei, verknüpft es aber mit Berichtspflichten, einer Governance-Struktur und einem Meilenstein nach zwölf Monaten. So sieht ein typischer Einsatz aus: Das Gremium entscheidet informiert, statt abzunicken oder zu blockieren.

Bekannt aus

  • ORF
  • NZZ
  • Die Presse
  • Der Standard
  • Kleine Zeitung
  • Salzburger Nachrichten

Aufsichtsrats-Briefings in Wien und ganz Österreich

Ich komme in Ihre Sitzung, in Wien und Umgebung kurzfristig, in allen Bundesländern nach Vereinbarung. Für Gremien mit internationalen Mitgliedern findet das Briefing auf Deutsch, Englisch oder zweisprachig statt.

Inhaltlich orientiert sich das Briefing an den Pflichten österreichischer Aufsichtsräte nach Aktiengesetz und GmbH-Gesetz, den Vorgaben des EU AI Act und der DSGVO sowie, je nach Branche, den Erwartungen von FMA oder anderen Aufsichtsbehörden. Für die rechtliche Detailberatung arbeite ich auf Wunsch mit Ihrer Kanzlei zusammen.

Investition und Einstieg

Das Briefing wird als Pauschale angeboten, inklusive Vorbereitung, Sitzungstermin und schriftlichem Briefing. Es ist bewusst das kleinste Format meines Portfolios, weil es die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen des Gremiums legt. Terminvereinbarung über ein kurzes Gespräch mit dem Vorsitz oder dem Vorstandssekretariat.

Lukas Görög

Erstgespräch mit Lukas Görög

Sie schildern die Ausgangslage, ich sage Ihnen offen, ob und wie ich helfen kann. Ohne Verkaufsdruck.

Terminabstimmung direkt mit dem Vorsitz oder dem Vorstandssekretariat.

Vertraulichkeit ist Standard: Jedes Mandat beginnt mit einer Vertraulichkeitsvereinbarung.

Häufige Fragen

Ist das Briefing auch für Beiräte und Eigentümergremien geeignet?

Ja. Beiräte von Familienunternehmen und Eigentümerfamilien haben dieselben Fragen: Investiert das Management richtig, welche Risiken entstehen, was müssen wir wissen? Die Inhalte werden auf die Rolle des Gremiums angepasst.

Welche Pflichten hat ein Aufsichtsrat konkret in Bezug auf KI?

Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung, dazu gehört auch die Frage, ob das Unternehmen KI-Systeme rechtskonform, risikobewusst und strategisch sinnvoll einsetzt. Der EU AI Act legt Pflichten für Anbieter und Betreiber fest, deren Einhaltung der Aufsichtsrat einfordern sollte. Rechtsberatung im engeren Sinn übernehme ich nicht, ich erkläre die Zusammenhänge so, dass das Gremium die richtigen Fragen stellt.

Kann der Vorstand am Briefing teilnehmen?

Das entscheidet das Gremium. Häufig nimmt der Vorstand am Briefing teil, und die Diskussion des Fragenkatalogs findet anschließend ohne Vorstand statt.

Wie technisch ist das Briefing?

So technisch wie nötig, um Entscheidungen zu verstehen, nicht mehr. Es gibt eine kurze Live-Demonstration, damit das Gremium sieht, was die Technologie heute kann.

Können Sie eine konkrete Vorstandsvorlage zu KI bewerten?

Ja, wenn das Gremium mich damit beauftragt. Ich prüfe Annahmen, Risiken und Alternativen und stelle das Ergebnis in der Sitzung vor.

Wie oft sollte sich ein Aufsichtsrat mit KI befassen?

Mindestens einmal jährlich als eigener Tagesordnungspunkt, bei laufenden KI-Programmen quartalsweise als Teil der Berichterstattung des Vorstands.

Gibt es das Format auch für die Schweiz?

Ja, als KI-Briefing für den Verwaltungsrat, angepasst an Schweizer Recht und die Pflichten nach OR.

Lukas Görög

Über den Autor

Lukas Görög

Lukas Görög ist KI-Strategieberater, Gründer und CEO der Akademie für Künstliche Intelligenz und Digitalisierung in Wien und Zürich, ehemaliger AI Lead der NZZ und Dozent an der ZHAW Zürich. Er berät Vorstände und Geschäftsleitungen in Österreich, der Schweiz und Deutschland, hat über 4.000+ Führungskräfte geschult und ist regelmäßig als Experte in Medien wie ORF, NZZ, Die Presse und Der Standard zu sehen.

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