KI für Verwaltungsräte und Beiräte in der Schweiz
KI-Briefing für den Verwaltungsrat
Ein 90- bis 120-minütiges Briefing für Verwaltungsräte, Beiräte und Eigentümergremien: Was KI für das Unternehmen bedeutet, welche Risiken und Verantwortlichkeiten entstehen, was Datenschutzgesetz, Schweizer KI-Regulierung und EU AI Act vom Gremium verlangen und welche Fragen der Verwaltungsrat der Geschäftsleitung stellen sollte. Vorbereitet mit Fragebogen, abgeschlossen mit einem schriftlichen Briefing.
- Dauer
- 90 bis 120 Minuten im Gremium
- Format
- Vor Ort in der Sitzung, mit Vorbereitung und schriftlichem Briefing
- Für
- Verwaltungsrat, VR-Präsidium, Beirat, Eigentümer
Terminabstimmung direkt mit dem Präsidium oder dem Sekretariat des Verwaltungsrats.
Unternehmen und Institutionen, die auf Lukas Görög vertrauen
Für wen diese Leistung gedacht ist
- Verwaltungsräte von Aktiengesellschaften und Genossenschaften, die ihre Oberaufsicht auch bei KI wahrnehmen wollen
- Beiräte und Eigentümerfamilien, die KI-Investitionen der Geschäftsleitung beurteilen müssen
- CEOs, die ihrem Verwaltungsrat eine fundierte Grundlage für die KI-Diskussion geben wollen
- Audit Committees mit Fragen zu Risiko, Compliance und Berichterstattung
Für wen nicht
- Gremien, die eine Tool-Vorführung erwarten
- Operative Teams (dafür sind Workshops das passende Format)
- Sitzungen, in denen weniger als 60 Minuten für das Thema vorgesehen sind
KI ist eine Verwaltungsratsfrage geworden
Der Verwaltungsrat trägt nach Art. 716a OR unübertragbare Aufgaben: die Oberleitung der Gesellschaft, die Festlegung der Organisation, die Ausgestaltung des Rechnungswesens und der Finanzkontrolle sowie die Oberaufsicht über die Geschäftsführung. Künstliche Intelligenz berührt jede dieser Aufgaben: als strategische Chance, als Risiko für Daten, Reputation und Compliance und als Frage der Organisation.
Mit dem revidierten Datenschutzgesetz, den sektoriellen KI-Regeln des Bundes und dem EU AI Act für Unternehmen mit EU-Geschäft wird die Frage, ob das Gremium die Risiken kannte und die richtigen Fragen gestellt hat, im Schadensfall gestellt werden. Gleichzeitig sollten Verwaltungsräte KI als Chance einfordern: Wo verändert sie die Branche, was tun Wettbewerber, investiert die Geschäftsleitung genug und in das Richtige? Für beides braucht das Gremium ein gemeinsames Grundverständnis, das nicht von einem Anbieter oder von der Geschäftsleitung selbst stammt.
Oberaufsicht wahrnehmen
Das Gremium kennt die relevanten Pflichten aus OR, Datenschutzgesetz und EU AI Act und weiss, welche Nachweise es von der Geschäftsleitung verlangen kann.
Die richtigen Fragen stellen
Sie erhalten einen Fragenkatalog für die Diskussion mit der Geschäftsleitung: Strategie, Risiko, Budget, Kompetenz, Anbieterabhängigkeit.
Unabhängige Einordnung
Ich verkaufe keine Software und bin nicht Teil des Managements. Meine Einschätzung ist die eines externen Experten mit Konzern- und Medienerfahrung in der Schweiz.
Ablauf des Briefings
-
1
Vorbereitung
2 bis 3 Wochen vor der SitzungKurzer Fragebogen an die Mitglieder, Gespräch mit dem Präsidium und der Geschäftsleitung, Sichtung der bisherigen KI-Aktivitäten und Berichte. Abstimmung der Schwerpunkte.
-
2
Briefing in der Sitzung
90 bis 120 MinutenStand der Technologie in 20 Minuten, Bedeutung für Ihre Branche, Chancen und Risiken des Unternehmens, Pflichten nach OR, Datenschutzgesetz und EU AI Act, Verantwortungsfragen, Fragenkatalog für die Geschäftsleitung, Diskussion.
-
3
Schriftliches Briefing
1 Woche nach der SitzungZusammenfassung, Fragenkatalog, Prüfpunkte für die Berichterstattung der Geschäftsleitung, Empfehlungen für die Traktanden der nächsten zwölf Monate.
-
4
Optional: Folgetermin
nach 6 bis 12 MonatenAktualisierung zu Technologie und Regulierung, Bewertung der Berichte der Geschäftsleitung, Vertiefung nach Bedarf.
Was das Gremium mitnimmt
Konkrete Unterlagen und Entscheidungen, keine Folien für die Schublade.
- Gemeinsames Grundverständnis von KI auf Verwaltungsratsebene
- Übersicht der Pflichten aus OR, Datenschutzgesetz und EU AI Act für Unternehmen und Organe
- Einordnung der Verantwortungs- und Reputationsrisiken
- Fragenkatalog für die Diskussion mit der Geschäftsleitung
- Prüfpunkte für die KI-Berichterstattung des Managements
- Schriftliches Briefing als Sitzungsunterlage
Warum Lukas Görög
Kein Beraterteam, kein Junior im Hintergrund. Sie arbeiten direkt mit dem, der die Erfahrung hat.
- 10+Jahre KI-Praxis
- 4.000+geschulte Führungskräfte
- 12Länder mit KI-Projekten
- 200+Workshops und Vorträge
- 16+Medienauftritte
Erfahrung mit Gremien
Ich habe KI vor Geschäftsleitungen, Verwaltungsräten und Aufsichtsgremien in Banken, Versicherungen, Konzernen, Medienhäusern und öffentlichen Institutionen erklärt, in der Schweiz und in Österreich.
Regulierung im Detail
Datenschutzgesetz und EU AI Act sind fester Bestandteil meiner Arbeit als Strategieberater und der Lehrgänge der Akademie für KI. Ich erkläre sie so, dass ein Gremium sie in Entscheidungen übersetzen kann.
Unabhängig und unbequem
Ich sage auch, wenn ein KI-Vorhaben der Geschäftsleitung nicht überzeugt. Genau das ist der Wert eines externen Briefings.
Ein Verwaltungsrat vor der Freigabe eines KI-Budgets
Die Geschäftsleitung eines Handelsunternehmens beantragt beim Verwaltungsrat ein mehrjähriges KI-Budget im siebenstelligen Bereich. Mehrere Mitglieder des Gremiums fühlen sich nicht in der Lage, den Antrag fachlich zu bewerten. Das Präsidium beauftragt ein Briefing vor der entscheidenden Sitzung.
Im Briefing werden die vorgesehenen Anwendungen nach Risiko eingeordnet, die Annahmen des Business Case geprüft, die Abhängigkeit von einem einzelnen Anbieter thematisiert und ein Fragenkatalog erarbeitet. Der Verwaltungsrat gibt das Budget frei, verknüpft es aber mit Berichtspflichten, einer Governance-Struktur und einem Meilenstein nach zwölf Monaten. So sieht ein typischer Einsatz aus: Das Gremium entscheidet informiert, statt abzunicken oder zu blockieren.
Bekannt aus
Verwaltungsrats-Briefings in Zürich und der ganzen Schweiz
Ich komme in Ihre Sitzung, in Zürich und Umgebung kurzfristig, in der übrigen Schweiz nach Vereinbarung. Für Gremien mit internationalen Mitgliedern findet das Briefing auf Deutsch, Englisch oder zweisprachig statt.
Inhaltlich orientiert sich das Briefing an den Pflichten des Verwaltungsrats nach Obligationenrecht, am revidierten Datenschutzgesetz, an den sektoriellen KI-Regeln des Bundes, bei EU-Geschäft am EU AI Act und, je nach Branche, an den Erwartungen der FINMA. Für die rechtliche Detailberatung arbeite ich auf Wunsch mit Ihrer Kanzlei zusammen.
Investition und Einstieg
Das Briefing wird als Pauschale in CHF angeboten, inklusive Vorbereitung, Sitzungstermin und schriftlichem Briefing. Es ist bewusst das kleinste Format meines Portfolios, weil es die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen des Gremiums legt. Terminvereinbarung über ein kurzes Gespräch mit dem Präsidium oder dem Sekretariat des Verwaltungsrats.
Erstgespräch mit Lukas Görög
Sie schildern die Ausgangslage, ich sage Ihnen offen, ob und wie ich helfen kann. Ohne Verkaufsdruck.
Terminabstimmung direkt mit dem Präsidium oder dem Sekretariat des Verwaltungsrats.
- +41 79 799 31 58
- lukas.goeroeg@akademie-ki.com
- Zürich und Wien, vor Ort und online
Vertraulichkeit ist Standard: Jedes Mandat beginnt mit einer Vertraulichkeitsvereinbarung.
Häufige Fragen
Ist das Briefing auch für Beiräte und Eigentümergremien geeignet?
Ja. Beiräte von Familienunternehmen und Eigentümerfamilien haben dieselben Fragen: Investiert die Geschäftsleitung richtig, welche Risiken entstehen, was müssen wir wissen? Die Inhalte werden auf die Rolle des Gremiums angepasst.
Welche Pflichten hat ein Verwaltungsrat konkret in Bezug auf KI?
Der Verwaltungsrat trägt die Oberleitung und die Oberaufsicht nach Art. 716a OR. Dazu gehört, dass das Unternehmen KI-Systeme rechtskonform, risikobewusst und strategisch sinnvoll einsetzt, und dass die Organisation dafür geeignet ist. Rechtsberatung im engeren Sinn übernehme ich nicht, ich erkläre die Zusammenhänge so, dass das Gremium die richtigen Fragen stellt.
Kann die Geschäftsleitung am Briefing teilnehmen?
Das entscheidet das Gremium. Häufig nimmt die Geschäftsleitung am Briefing teil, und die Diskussion des Fragenkatalogs findet anschliessend ohne Geschäftsleitung statt.
Wie technisch ist das Briefing?
So technisch wie nötig, um Entscheidungen zu verstehen, nicht mehr. Es gibt eine kurze Live-Demonstration, damit das Gremium sieht, was die Technologie heute kann.
Können Sie einen konkreten Antrag der Geschäftsleitung zu KI bewerten?
Ja, wenn das Gremium mich damit beauftragt. Ich prüfe Annahmen, Risiken und Alternativen und stelle das Ergebnis in der Sitzung vor.
Wie oft sollte sich ein Verwaltungsrat mit KI befassen?
Mindestens einmal jährlich als eigenes Traktandum, bei laufenden KI-Programmen quartalsweise als Teil der Berichterstattung der Geschäftsleitung.
Gilt der EU AI Act für Schweizer Unternehmen?
Nicht direkt, aber für Unternehmen, die KI-Systeme in der EU anbieten oder deren Ergebnisse in der EU verwendet werden. Viele Schweizer Unternehmen mit EU-Kunden sind deshalb betroffen. Das Briefing klärt, ob und in welchem Umfang das für Sie gilt.
Gibt es das Format auch für Österreich?
Ja, als KI-Briefing für den Aufsichtsrat, angepasst an österreichisches Recht.

























